Die wichtigsten Infos von der Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Jede öffentliche Stelle muss eine Erklärung zur Barriere-Freiheit

auf ihrer Internet-Seite haben.

Öffentliche Stellen sind zum Beispiel:
- Städte und Gemeinden
- Ämter und Behörden
- Volks-Hoch-Schulen

Die Erklärung der vhs:

In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht:
Wie barrierefrei eine Internet-Seite ist.

Die Internet-Seite der vhs ist barrierefrei.
Alle Menschen können sie gut lesen und bedienen.

Außer manche Sachen.
Zum Beispiel das Programm-Heft.
Das ist nicht barrierefrei.
Alle Kurse aus dem Programmheft
können Sie auf der Internet-Seite barrierefrei erreichen.
Und es fehlen noch 2 Videos in Gebärdensprache.

Texte in Leichter Sprache:
Es gibt die wichtigsten Texte in Leichter Sprache.

Eine Barriere melden:
Sie können auf unserer Internet-Seite etwas nicht verstehen?
Sie können auf unserer Internet-Seite etwas nicht lesen oder hören?
Sie können unsere Internet-Seite schwer bedienen?
Dann sagen Sie uns das.
Wir helfen Ihnen.

So erreichen Sie uns:
Adresse:
Volkshochschule Hochschwarzwald
Sebastian-Kneipp-Anlage 2
79822 Titisee-Neustadt

Telefon:
0 76 51 – 13 63
E-Mail:
info@vhs-hochschwarzwald.de

Die Durchsetzungs-Stelle
Wir haben 4 Wochen Zeit für eine Antwort an Sie.
Antworten wir Ihnen nicht?
Oder helfen wir Ihnen nicht?
Dann können Sie die Durchsetzungs-Stelle kontaktieren.
Da gibt es die Behinderten-Beauftragte
vom Land Baden-Württemberg.

Die Behinderten-Beauftragte hilft Menschen mit Behinderungen.
So erreichen Sie die Durchsetzungs-Stelle:

Adresse:
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon:
0 71 1 – 279 – 33 60
E-Mail:
poststelle@bfbmb.bwl.de